Antwort Ist Balkon Wohn oder Nutzfläche? Weitere Antworten – Ist Balkon Nutzfläche Grundsteuer

Ist Balkon Wohn oder Nutzfläche?
Terrassen, Loggien und Balkonen zählen vollständig zur Wohnfläche.Balkone werden in der Regel nur zu 25% an die Wohnfläche angerechnet. Es gibt jedoch Fälle, in denen der Balkon zu 50% angerechnet wird. Dies ist möglich, wenn der Balkon den Wohnwert erhöht, weil er z.B. besonders aufwendig gestaltet ist.In der Regel wird der Balkon zu einem Viertel als Wohnfläche gerechnet. Hat Ihr Balkon eine Fläche von 10 Quadratmetern, müssen Sie also 2,5 Quadratmeter als Wohnfläche angeben. Es gibt aber auch Ausnahmen. Ein besonders aufwändig gestalteter Balkon kann zu 50 Prozent als Wohnfläche gelten.

Ist ein Flur Nutz oder Wohnfläche : Der Flur kann ein Teil der Wohnfläche sein und somit zur Nutzfläche gehören. Bei einem Flur ist jedoch ein wichtiger Unterschied zu beachten. Nur wenn der Flur sich innerhalb des Wohnbereiches befindet, zählt er als Wohnfläche. Befindet er sich außerhalb des Wohnbereiches gehört er zur Verkehrsfläche.

Wie wird der Balkon in der Grundsteuer berechnet

Balkone und Terrassen (in der Regel nur zu 25 Prozent, bei besonderer Qualität, etwa Überdachung oder seitlicher Wetterschutz bis zu 50 Prozent) häusliche Arbeitszimmer. Wintergärten. Schwimmbäder (in geschlossenen Räumen)

Welche Flächen müssen bei der Grundsteuer nicht angegeben werden : Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben

Gebäudeteil Fläche wird angerechnet
Abstellräume außerhalb der Wohnung Nein
Wohnräume, Küche Bad, WC Ja
Flur Ja
Keller, Waschküche Nein

Üblicherweise wird die Wohnfläche aber nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet. Balkone zählen also mit 25 bis maximal 50 Prozent ihrer Fläche zur Gesamtwohnfläche.

eine 120 m² große Terrasse mit 50% zur Wohnfläche addiert

Dort steht unter § 4.4 (Anrechnungen der Grundflächen): Die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen.

Was zählt nicht zur Wohnfläche bei der Grundsteuer

Nicht als Wohnfläche einzuordnen sind etwa: Zubehörräume zur Wohnnutzung: Zum Beispiel Keller, Abstellkammern außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Dachböden, Garage, Heizungs- oder Trockenräume. Hausflure außerhalb der Wohnung in Wohngebäuden mit mehr als einer Wohnung.Zur Wohnfläche gehören danach die Flächen von Räumen, die für Wohnzwecke genutzt werden. Das sind Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Bad usw. Auch die Fläche eines häuslichen Arbeitszimmers zählt bei der Grundsteuer als Wohnfläche.Bei der Grundsteuer-Erklärung begegnet dir neben der Wohnfläche auch der Begriff Nutzfläche. Mit Nutzfläche sind Flächen gemeint, die zu betrieblichen, öffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen und keine Wohnflächen sind. Das sind zum Beispiel die Flächen von Verkaufsräumen, Läden, Werkstätten, Vereinsräumen usw.

Grundsteuererklärung: Was nicht zur Wohnfläche zählt

Dazu gehören: Räume im Keller (zum Beispiel Heizungsräume, Waschküchen und Vorratsräume), sofern sie nicht Wohnzwecken dienen. Treppen und Abstellräume außerhalb der Wohnung. Waschküchen.

Was passiert bei falscher Wohnfläche Grundsteuer : Wer versehentlich falsche Angaben macht, hat dem Experten zufolge nichts zu befürchten. Durch die veränderte Zusammensetzung der Grundsteuer entscheidet vor allem die Lage einer Immobilie darüber, ob die Abgabe für Besitzerinnen und Besitzer steigt.

Wann gehört eine Terrasse nicht zur Wohnfläche : Bereiche mit einer Höhe unter einem Meter wirken sich gar nicht auf die Wohnfläche aus; Bereiche mit einer Raumhöhe zwischen einem Meter und zwei Meter zählen nur zu 50 Prozent und Bereiche ab zwei Metern Höhe zählen mit den vollen Quadratmetern in die Berechnung hinein.

Wie zählt Balkon zur Wohnfläche Grundsteuer

Kellerräume oder Balkone zum Beispiel werden bei der DIN-Norm-Berechnung zu 100 Prozent angerechnet. Anders bei der Wohnflächenverordnung: Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume oder Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden nur zu 25 Prozent eingerechnet.

Kurzum: Zur Nutzfläche zählen alle nicht bewohnten Flächen. Betrieblichen Zwecken dienen etwa Werkstätten, Verkaufs- oder Büroräume. Als sonstigen Zwecken dienende Räume sind beispielsweise Vereinsräume anerkannt.Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben

Gebäudeteil Fläche wird angerechnet
Abstellräume außerhalb der Wohnung Nein
Wohnräume, Küche Bad, WC Ja
Flur Ja
Keller, Waschküche Nein

Welche Fehler darf man bei der Grundsteuer nicht machen : Diese vier Fehler sollten Sie deshalb bei der Grundsteuererklärung vermeiden:

  • Fehler: Stichtag 1. Januar 2022 für Ihre Angaben missachten.
  • Fehler: Veraltete Angaben zum Bodenrichtwert machen.
  • Fehler: Die Abgabefrist versäumen.
  • Fehler: Wohn- und Nutzflächen falsch berechnen.