Antwort Kann eine Terrasse mit in die Wohnfläche angerechnet werden? Weitere Antworten – Wann darf eine Terrasse zu 50% angerechnet werden
Üblicherweise geht man von 25 Prozent Anteil Wohnfläche aus. Damit eine Terrasse die vollen 50 Prozent zählt, benötigt es besondere Umstände: Dazu zählen hochwertige Bodenbeläge, Überdachungen oder ein Sonnen- Wind- und/oder Sichtschutz.Räume, die weniger als einen Meter hoch sind, werden bei der Wohnflächenberechnung nicht berücksichtigt. Das ist beispielsweise bei Dachgeschosswohnungen der Fall, die über entsprechende Dachschrägen verfügen. Wie oben beschrieben zählen auch Außenbereiche wie Terrassen, Loggien oder Balkone zur Wohnfläche.Weiterhin gibt es schließlich Flächen, die nur zu 25% bis 50% als Wohnfläche anrechenbar sind: Balkone, Terrassen und Dachgärten gelten zu 25%, bei besonderen Qualitäten wie Geräumigkeit zu 50%
Wann zählt eine Terrasse zur Wohnfläche Grundsteuer : Wohnflächenverordnung: Welche Flächen zählen und welche nicht
Die Grundflächen von | zählen … als Wohnfläche |
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unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen | zur Hälfte |
Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen | in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte |
Wie werden Terrassen bei der Grundsteuer angegeben
Grundsteuer: Was als Wohn- und Nutzfläche gilt
Darunter werden unter anderem Küche, Bad, Schlaf- und Wohnzimmer gefasst. Auch Balkone und Terrassen müssen als Wohnfläche bei der Grundsteuer angegeben werden. Diese können aber nur bis 25 Prozent besteuert werden.
Wann gilt eine Terrasse als Terrasse : Als Terrasse wird ein ebenerdiger Platz bezeichnet, der ausschließlich einem angrenzenden Wohnraum zugeordnet, mit einem festen Bodenbelag versehen und zum Aufstellen von Tischen und Stühlen geeignet ist (LG Saarbrücken WuM 2010, 446; LG Hamburg WuM 1996, 278).
Terrassen, Loggien und Balkonen zählen vollständig zur Wohnfläche. Wintergärten und Schwimmbäder zählen als Wohnfläche.
Wer versehentlich falsche Angaben macht, hat dem Experten zufolge nichts zu befürchten. Durch die veränderte Zusammensetzung der Grundsteuer entscheidet vor allem die Lage einer Immobilie darüber, ob die Abgabe für Besitzerinnen und Besitzer steigt.
Welche Flächen müssen bei der Grundsteuer nicht angegeben werden
Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben
Gebäudeteil | Fläche wird angerechnet |
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Abstellräume außerhalb der Wohnung | Nein |
Wohnräume, Küche Bad, WC | Ja |
Flur | Ja |
Keller, Waschküche | Nein |
Wird die Wohnfläche vom Finanzamt überprüft Den Finanzbehörden fehlt die Zeit, um jede einzelne Grundsteuererklärung in Bezug auf ihre Richtigkeit, z.B. hinsichtlich der Angaben über die Wohnfläche, zu prüfen.Für die Neuberechnung der Grundsteuer müssen Immobilieneigentümer diverse Angaben machen, zur Lage des Grundstücks, Zum Baujahr des Gebäudes, zum Bodenrichtwert und eben auch zur Wohnfläche.
Nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV), die auch für die Grundsteuer relevant ist, zählen zur Wohnfläche u.a. Wohn- und Schlafräume, Küche, Speisekammer, Gästezimmer, Badezimmer, separate Toiletten sowie Flure und Dielen.
Welche Räume müssen bei der Grundsteuer nicht mit angegeben werden : Laut der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche werden folgende Räume nicht besteuert: Kellerräume. Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung. Waschküchen.
Was zählt für das Finanzamt als Wohnfläche : Was gehört zur Wohnfläche Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Bei Wohnheimen sind dies auch die Grundflächen der Räume, die zur gemeinschaftlichen Nutzung vorgesehen sind.
Welche Flächen muss ich bei der Grundsteuer nicht angeben
Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben
Gebäudeteil | Fläche wird angerechnet |
---|---|
Abstellräume außerhalb der Wohnung | Nein |
Wohnräume, Küche Bad, WC | Ja |
Flur | Ja |
Keller, Waschküche | Nein |
Die Wohnfläche ermittelt sich grundsätzlich nach der Wohnflächenverordnung, die Nutzfläche nach der DIN 277. Zur Wohnfläche gehören alle Räume, die zu Wohnzwecken dienen. Das sind Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Kinderzimmer, Gästezimmer usw. Auch ein häusliches Arbeitszimmer zählt als Wohnraum.Wie die Steuerplattform Buhl betont, gibt es hier eine Stolperfalle: Die Flächen von Kellern, Waschküchen und anderen Zubehörräume, die im allgemeinen Sprachgebrauch als „Nutzfläche“ bezeichnet werden, gelten bei der Grundsteuer nicht als Nutzfläche.