Antwort Sind Balkontüren Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? Weitere Antworten – Ist die Balkontür Eigentum der Eigentümergemeinschaft
Zunächst mag es kontraintuitiv wirken, aber Balkone gehören tatsächlich (größtenteils) zum Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Nur solche Teile, die nicht konstruktiver Art sind, gehören zum Sondereigentum.So sind für die Instandhaltung, Erneuerung und Reparatur der Balkone die Eigentümergemeinschaft verantwortlich. In manchen Fällen sind in der Gemeinschaftsordnung allerdings Sonderregelungen vereinbart. So kann dort stehen, dass jeder Eigentümer selbst die Balkoninstandhaltung vorzunehmen hat.Nach Auskunft der Wohnungsverwaltung handelt es sich bei der Balkontür um ein Sondereigentum so wie die Eingangstür zur Wohnung – laut Teilungserklärung.
Was ist Sondereigentum am Balkon : Der sondereigentumsfähige Teil erstreckt sich allerdings lediglich auf den Luftraum, den Innenanstrich und den Bodenbelag (vgl. BGH, Urteil vom 15.01.2010, V ZR 114/09). Selbst wenn in der Teilungserklärung der Balkon dem Sondereigentum zugeordnet wird, sind lediglich die vorstehend genannten Teile erfasst.
Sind Fenster und Balkontüren Sondereigentum
Fenster gehören zum Gemeinschaftseigentum
Sie sind zwingend Gemeinschaftseigentum gemäß § 5 Abs. 2 WEGesetz.
Ist balkonbrüstung Gemeinschaftseigentum : 29.9.2009, 11 S 11/09: Die Innenseite der Balkonbrüstung ist zwingend Teil des Gemeinschaftseigentums, wenn der Aufbau bzw. das Material des Brüstungselements (hier: Faserzementplatte) eine gesonderte dingliche Zuordnung dieses Bereichs nicht ermöglicht.
Laut Paragraf 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss der Vermieter die Kosten für Instandsetzungsarbeiten in der Mietwohnung grundsätzlich komplett tragen.
„Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass der Mieter die Kosten für Kleinreparaturen oder zur Beseitigung von Bagatellschäden selbst übernehmen muss“, erläutert Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB). Das bedeutet: Der Mieter muss nur dann für Reparaturen aufkommen, wenn es eine entsprechende Klausel gibt.
Sind Fenster und Balkontüren Gemeinschaftseigentum
Fenster gehören zum Gemeinschaftseigentum
Sie sind zwingend Gemeinschaftseigentum gemäß § 5 Abs. 2 WEGesetz.Normalerweise werden alle Eigentümer*innen an den Kosten für Balkonsanierung(en) nach dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel, also nach Miteigentumsanteilen, beteiligt. Allerdings kann Ihre WEG diese Kosten nun auch durch einen Mehrheitsbeschluss anders verteilen.OLG München, Beschluss v. 23.9.2011, 34 Wx 247/11: Der einer Wohnung vorgelagerte Balkon ist auch ohne gesonderte Erklärung Bestandteil dieses Sondereigentums, sodass an ihm ein Sondernutzungsrecht für dessen Eigentümer nicht begründet werden kann.
Kosten für Material und Handwerker
Material | Elemente | Kosten |
---|---|---|
Kunststoff | einflügelig | 580 bis 945 Euro/Stk |
Holz | einflügelig | 690 bis 1.125 Euro/Stk |
Holz-Aluminium | zweiflügelig | 1.658 bis 3.895 Euro/Stk |
Holz-Aluminium | einflügelig | 920 bis 1.480 Euro/Stk |
Wer zahlt kaputte Balkontür : Laut Paragraf 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss der Vermieter die Kosten für Instandsetzungsarbeiten in der Mietwohnung grundsätzlich komplett tragen.
Was kostet Balkontür Reparatur : Falls der Schließmechanismus bei der Balkontüre defekt ist, so kann man in etwa mit 360 € für die Reparatur rechnen. Bei einer Eingangstüre kann es auch vorkommen, dass etwa das Anbauset für den A-Öffner bzw. E-Öffner defekt ist, hier kann man mit Kosten ab 450 € kalkulieren.
Wer zahlt defekte Balkontür
ANTWORT: Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erklärt: Fenster und Balkontüren stellen allgemeine Teile der Liegenschaft dar, da sie Teil der Außenhaut sind. Derartige Aufträge sind durch die Eigentümergemeinschaft zu vergeben.
Bei der Balkonsanierung beginnst du mit dem Entfernen des alten Bodenbelags, einer gründlichen Reinigung sowie der Saugfähigkeitsprüfung des Betons. Dann besserst du Schäden und Risse im Boden aus und stellst ein Gefälle von 1 % bis 2 % her. Das Gefälle ist essenziell, damit Regenwasser abfließen kann.Balkon: Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum Gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind die Kosten für die Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.
Wer bezahlt balkonsanierung : Normalerweise werden alle Eigentümer*innen an den Kosten für Balkonsanierung(en) nach dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel, also nach Miteigentumsanteilen, beteiligt. Allerdings kann Ihre WEG diese Kosten nun auch durch einen Mehrheitsbeschluss anders verteilen.