Antwort Sind Zurrgurte Prüfpflichtig? Weitere Antworten – Welche Zurrgurte müssen geprüft werden
Sichtkontrolle der Zurrgurte vor jeder Nutzung:
Durch Inaugenscheinnahme ist vor jedem Einsatz der betriebssichere Zustand zu prüfen: Kennzeichnung, insbesondere Zurrkraft LC, Handkraft SHF, Spannkraft STF und Identitätsnachweis (Hersteller/Lieferant) muß vorhanden und gut lesbar sein.Die regelmäßige Prüfung von Zurrgurtens muss gemäß der VDI Blatt 3.1 – Ladungssicherung auf Fahrzeugen -Gebrauchsanleitung für Zurrmittel- Ziffer 5 mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen erfolgen.Zurrgurte werden benötigt, um das Transportgut während der Fahrt vor Verschieben und Herunterfallen zu sichern. Und ja, der Gesetzgeber verlangt dies ausdrücklich und nimmt hierzu hauptsächlich den Fahrzeugführer in die Pflicht.
Haben Zurrgurte ein Verfallsdatum : Gibt es ein Verfallsdatum für Zurrgurte Nach der Norm NEN-EN 12195-2 ist für Zurrgurte keine bestimmte Lebensdauer festgelegt. Es ist jedoch wichtig, die Zurrgurte regelmäßig auf Verschleiß, Beschädigung und Verformung zu überprüfen.
Wer darf Zurrgurte überprüfen
Zurrgurte gem. der BetrSichV §3 §4 §14 – DGUV Regel 100-500 2.8 DGUV Information 209-061. Mindestens 1 x jährlich wiederkehrende Prüfung durch einen Sachkundigen ist Pflicht!
Wer prüft Ladungssicherung : Geeignet sind besonders Meister, Berufskraftfahrer oder Sicherheitsfachkräfte. Die befähigte Person muss eine berufliche Erfahrung mit Ladungssicherungsmittel besitzen und dies ggf. auch nachweisen können.
Zurrgurte dürfen bis zu ihrer Ablegereife (durch die Norm festgelegter Grad der Beschädigung) benutzt werden.
Der Zurrgurt muss demnach sowohl stark als auch lang genug sein, um die transportierte Ware ausreichend sichern zu können. Grundsätzlich gilt, dass zum Niederzurren des Transportguts mindestens zwei Zurrgurte verwendet werden müssen, weiterhin zwei Gurte, die diagonal gezurrt werden.
Wie lange dürfen Zurrgurte höchstens verwendet werden
Zurrgurte nach DIN EN 12195-2 haben kein generelles Ablaufdatum. Kann man also einen Gurt bis zum „Sankt Nimmerleinstag“ einsetzen Nein, natürlich nicht! Die Norm schreibt vor, bei welchem Zustand oder Begebenheiten der Zurrgurt außer Betrieb genommen werden muss.Der Verlader ist die Person, die berechtigt ist, eigenverantwortliche Entscheidungen im Bereich der Verladung zu treffen. Er muss für eine Verstauung gemäß § 22 Absatz 1 StVO sorgen und alles Notwendige veranlassen, damit nur Fahrzeuge mit ordnungsgemäß gesicherter Ladung das Betriebsgelände verlassen.Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt grundsätzlich sowohl beim Fahrer, als auch beim Halter und Verlader.
Zurrgurte gem. der BetrSichV §3 §4 §14 – DGUV Regel 100-500 2.8 DGUV Information 209-061. Mindestens 1 x jährlich wiederkehrende Prüfung durch einen Sachkundigen ist Pflicht!
Wann müssen Zurrgurte ausgetauscht werden : Wenn der Haken sich verformt hat oder Risse aufweist, sollte er sofort ausgemustert werden. Die Hakenöffnung darf nicht erweitert sein. Wenn dies der Fall ist, ist der Haken nicht mehr sicher und muss ausgetauscht werden.
Welche Angaben muss jeder Zurrgurt enthalten : Das Zurrgurtetikett auf einem Zurrgurt gibt dem Nutzer zahlreiche wichtige Informationen, wie: Name und Symbol des Hersteller. Prüfnummer und GS-Zeichen. Normen nach dem der Zurrgurt.
Ist der Verlader für die Ladungssicherung verantwortlich
Daneben muss er für den jeweiligen Transport geeignete Ladungssicherungsmittel, wie Zurrgurte, Netze oder Antirutschmatten, in ausreichender Anzahl zur Verfügung stellen. Der Verlader ist mit dem Fahrzeugführer für die verkehrssichere Verladung verantwortlich.
Verantwortlich ist nach StVO somit nicht nur der Fahrer, sondern jede Person, die vom Absender beziehungsweise Versender (Frachtführer) oder Empfänger als Verlader beauftragt wurde, die Beladung oder das Entladen im Fahrzeug vorzunehmen.Geeignet sind besonders Meister, Berufskraftfahrer oder Sicherheitsfachkräfte.
Wer kontrolliert die Ladungssicherung : Für die Einhaltung der Vorschriften zur Ladungssicherung sind zum einen die Fahrzeugführer:innen verantwortlich, sofern sie die Ladung selbst hätten sichern oder nachsichern können, also immer dann, wenn sie eine direkte Einwirkungsmöglichkeit auf den Sicherungsvorgang vor Fahrtantritt hatten.