Antwort Was wenn der Vermieter keinen Nachmieter akzeptiert? Weitere Antworten – Was tun wenn Vermieter Nachmieter nicht akzeptiert

Was wenn der Vermieter keinen Nachmieter akzeptiert?
Lehnt der Vermieter einen zumutbaren Nachmieter ab, so ist der Mieter ab dem Tag von Mietzahlungen befreit, ab dem der Nachmieter die Wohnung übernommen hätte. Die Beweislast liegt hier beim Mieter. Er sollte sich deshalb unbedingt eine schriftliche Erklärung vom Nachmieter geben lassen.In den meisten Fällen kann Ihr Vermieter so viele Vorschläge ablehnen, wie er möchte. Nur unter bestimmten Bedingungen haben Sie ein Recht darauf, Ihrem Vermieter einen Nachmieter zu stellen. Akzeptieren muss der Vermieter aber auch dann nur, wenn der vorgeschlagene Nachmieter alle wichtigen Voraussetzungen erfüllt.Ja, grundsätzlich hat ein Mieter hat das Recht einen Nachmieter zu stellen. Aber der Vermieter ist, je nach Vereinbarung der Nachmieterklausel, nicht gezwungen, den vorgeschlagenen Nachmieter auch zu akzeptieren. Der Vermieter kann in der Regel frei entschieden, wem er die angebotene Wohnung als Nachmieter überlässt.

Wer entscheidet über den Nachmieter : Als Vermieter kann er frei entscheiden, wem er die Wohnung als Nachmieter überlässt. Das kann also auch jemand sein, den der Mieter gar nicht kennt. Dann endet das Mietverhältnis mit dem Tag, zu dem der von ihm vorgeschlagene Nachmieter den Mietvertrag übernehmen kann.

Ist der Vermieter verpflichtet einen Nachmieter zu akzeptieren

Leider immer wieder zu hören, aber falsch. Einen Nachmieter dürfen Mieter stellen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist (selten bis nie) oder wenn sie mit dem Vermieter eine entsprechende Vereinbarung geschlossen haben. Der ist dazu aber keineswegs verpflichtet.

Kann ein Vermieter vorgeschlagene Nachmieter ablehnen : Der Vermieter kann einer Untervermietung nur widersprechen, wenn triftige Gründe gegen die den potenziellen Untermieter sprechen. Versagt der Vermieter seine Zustimmung, hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten.

Steht im Mietvertrag schwarz auf weiß, dass der Mieter einen Nachmieter vorschlagen kann, muss der Vermieter bereits den ersten präsentierten Kandidaten als neuen Mieter akzeptieren. Voraussetzung: Dieser ist als Ersatzmieter geeignet und dem Vermieter zumutbar.

Für den Fall, dass gegen den potenziellen Nachmieter verschiedene Betreibungen vorliegen, Verlustscheine existieren oder er aus anderen objektiven Gründen nicht in der Lage ist, den vereinbarten Mietzins zuzüglich Nebenkosten zu bezahlen, ist er nicht zahlungsfähig und kann vom Vermieter abgelehnt werden.