Antwort Welche offenen Kamine haben Bestandsschutz? Weitere Antworten – Wie lange darf ich einen offenen Kamin noch betreiben
Seit dem 31.12.2020 dürfen nur noch Kaminöfen in Betrieb sein, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 gebaut wurden. Diese Kaminöfen dürfen noch bis 31.12.2024 betrieben werden. Danach müssen auch die Öfen entweder nachgerüstet sein oder sie werden stillgelegt.Ein gesetzliches Verbot gilt ab Ende 2024 für alle vor dem 21. März 2010 errichteten Öfen, welche mehr als die festgelegten Emissionen ausstoßen. Auch wenn Sie keinen Nachweis über die Grenzwerte erbringen, dürfen Sie Ihren Holzofen ab diesem Zeitpunkt nicht weiter betreiben.Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.
Welche Kamine müssen nicht nachgerüstet werden : Private Kochherde, Backöfen und Badeöfen, offene Kamine sowie vor 1950 errichtete Öfen (so genannte historische Öfen) sollen nicht unter das Austausch- und Nachrüstungsprogramm fallen.
Was zählt zu offenen Kaminen
Was bedeutet "offener Kamin" Offene Kamine werden in Deutschland nicht als Heizgeräte eingestuft. In der Bundes-Immissionsschutzverordnung wird ein offener Kaminofen als eine gemauerte Feuerstätte für feste Brennstoffe beschrieben, der bestimmungsgemäß offen betrieben werden kann.
Wie oft darf ich einen offenen Kamin betreiben : Wie oft darf man mit dem Kamin heizen Wenn Sie einen geschlossenen Kamin besitzen, dürfen Sie so oft heizen, wie Sie wollen. Es gibt keinerlei gesetzliche Regelungen diesbezüglich. Sollten Sie eine offene Feuerstelle haben, ist das Heizen nur gelegentlich erlaubt.
Bestandsschutz haben ebenfalls Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen sowie nicht Küchenherde in Privathaushalten und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen.
Bestehende und vor dem 01.01.2022 in Betrieb genommene Abgasanlagen genießen Bestandsschutz. D.h. bei Austausch einer Feuerstätte, wie z.B. eines Kaminofens kann der bereits vorhandene Schornstein erhalten bleiben.
Welche Kamine dürfen ab 2025 noch betrieben werden
Liste Kaminofen-Zulassung vom HKI. Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 entsprechen.Laut dem BImSchV dürfen Öfen ab 2025 folgende Abgaswerte nicht mehr überschreiten: 0,15 Gramm Feistaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter.Alle Kaminöfen, die nach 2010 gebaut wurden, dürfen weiterhin betrieben werden und sind auch ab 2024 noch erlaubt. Außerdem sind Kaminöfen erlaubt, die nachgerüstet wurden oder einer Sonderregelung unterliegen. Kaminöfen, die hohe Abgaswerte aufweisen, dürfen hingegen nicht mehr betrieben werden.
Ein offener Kamin benötigt für den Abzug von Rauchgasen und für das Verbrennen des Holzes circa 250 bis 350 m3 Frischluft pro Stunde. In gut isolierten Häusern stellt die Bewegung einer solchen Luftmenge ein Problem dar. Die führt zu einer Druckumkehr und der Rauch kommt ins Haus.
Welche Kaminofen dürfen ab 2025 noch betrieben werden : Liste Kaminofen-Zulassung vom HKI. Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 entsprechen.
Was heißt Bestandsschutz bei Kaminöfen : Bestandsschutz TermaTech Kaminöfen 2024
Für die Zulassung nach 2024 muss Ihr Schornsteinfeger allerdings einen Nachweis über die Einhaltung der Werte verlangen. Falls Ihr Kaminofen die Abgas-Grenzwerte überschreitet, müssen Sie den Ofen entweder nachrüsten, austauschen oder stilllegen.
Welche Kaminöfen müssen nicht ausgetauscht werden
Betroffen sind grundsätzlich nur Anlagen mit verschließbarer Tür, so ein Ofenbauer aus München. Betroffen sind unter anderem die beliebten Schwedenöfen. Nicht betroffen sind dagegen offene Kamine, Herde und geschlossene Kamine, die auch in offenem Zustand in Betrieb sein können.
Seit dem 31.12.2020 dürfen außerdem nur noch Kaminöfen in Betrieb sein, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 gebaut wurden. Diese Kaminöfen dürfen bis 31.12.2024 betrieben werden. Danach müssen auch diese Öfen entweder nachgerüstet sein oder sie werden stillgelegt.Besitzer haben dafür bis zum 31.12.2024 Zeit. Ab 2025 darf dann kein Kamin- oder Holzofen mehr betrieben werden, der die neuen Grenzwerte nicht erfüllt. Die Grenzwerte geben vor, dass nicht mehr als 0,15 Gramm Feinstaub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft in die Luft geblasen werden dürfen.
Welche Kaminöfen dürfen ab 2025 betrieben werden : Liste Kaminofen-Zulassung vom HKI. Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 entsprechen.