Antwort Wie oft kann man eine Wiedereingliederung verlängern? Weitere Antworten – Kann man eine Wiedereingliederung auch verlängern

Wie oft kann man eine Wiedereingliederung verlängern?
Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung

Die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung ist abhängig vom individuellen gesundheitlichen Zustand und kann jederzeit flexibel verkürzt oder verlängert werden. Es gibt keine gesetzliche Zeitbegrenzung, aber meist wird eine Dauer von 4–8 Wochen festgelegt.Zusammen mit den Beteiligten entscheiden Sie dann, welche Möglichkeiten ergriffen werden können: Das kann zum Beispiel eine weitere Reha sein, ein zweiter Versuch zur Wiedereingliederung oder auch eine Form der Rente, sollte sich Ihr Gesundheitszustand absehbar nicht mehr verbessern („Erwerbsminderungsrente“).Für den Fall, dass die schrittweise Wiedereingliederung vorzeitig abgebrochen wird, bleibt der Arbeitnehmer auch weiterhin arbeitsunfähig. In dem Zusammenhang müssen weitere medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen oder sogar ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente in Erwägung gezogen werden.

Kann eine Wiedereingliederung wiederholt werden : Eine Unterbrechung der Wiedereingliederung ist in Einzelfällen möglich oder notwendig, nach Zustimmung durch den Arzt/die Ärztin. Nach einem Abbruch der Wiedergliederung regelt der Arzt/die Ärztin das weite- re Vorgehen erneut und informiert die zuständige Krankenkasse und weitere Beteiligte.

Wie lange darf eine Wiedereingliederung maximal dauern

Die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell kann zwischen 6 Wochen und 6 Monaten dauern. Die Dauer der Maßnahmen wird beeinflusst durch die vereinbarte tägliche Arbeitszeit und den weiteren Ausbau der Arbeitszeit entsprechend der Leistungsfähigkeit des Betroffenen.

Wer verlängert die Wiedereingliederung : Regelmäßige ärztliche Untersuchungen sind Teil der Wiedereingliederung. Soweit erforderlich kann die Ärztin oder der Arzt den Stufenplan anpassen, verlängern, verkürzen oder abbrechen.

Gut zu wissen: Wenn du eine Wiedereingliederung erfolgreich abgeschlossen hast und daraufhin erneut erkrankst, hast du wieder Anspruch auf sechswöchige Lohnfortzahlung und anschließendes Krankengeld.