Antwort Wird Immobilienkredit bei Unterhalt angerechnet? Weitere Antworten – K?nnen Kredite vom Unterhalt abziehen

Wird Immobilienkredit bei Unterhalt angerechnet?
Kann man Kredite vom Unterhalt abziehen Kredite werden nicht direkt vom Unterhalt abgezogen. Die monatlichen Ratenzahlungen k?nnen lediglich das bei der Unterhaltsberechnung zu ber?cksichtigende Nettoeinkommen mindern.Ist der Immobilienkredit vom Wohnwert abzuziehen Die Kreditraten sind vom Wohnwert abzuziehen, und zwar sowohl beim Kindesunterhalt als auch beim Ehegattenunterhalt. Nach neuerer Rechtsprechung des BGH k?nnen die gesamten Raten abgezogen werden, also sowohl Zinsen als auch Tilgung.Ber?cksichtigung von Immobilienkrediten beim Kindesunterhalt

Der Bundesgerichtshof hat bei der Leistungspflicht desjenigen, der zum Kindesunterhalt verpflichtet ist entschieden, dass nunmehr auch Tilgungsleistungen die der Unterhaltspflichtige bei einem Immobilienkredit erbringt ber?cksichtigungsf?hig sind.

Werden Immobilien beim Unterhalt angerechnet : Fordern Sie dann Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt, m?ssen Sie sich den Wohnwert Ihrer Immobilie wie eigenes Einkommen anrechnen lassen. Grund ist, dass Sie keine Miete zahlen brauchen und deshalb mehr Geld zur Verf?gung haben, als wenn Sie zur Miete wohnen w?rden.

Welches Darlehen wird beim Kindesunterhalt angerechnet

Wer zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet ist, kann bei der Ermittlung seines Einkommens auch die Tilgungsleistungen f?r die Finanzierung einer Wohnimmobilie bis zur H?he des Wohnvorteils in Abzug bringen.

Welche Schulden werden vom Unterhalt abgezogen : c) Beim Ehegattenunterhalt k?nnen Schulden bei der Pr?fung der Leistungsf?higkeit nur abgezogen werden, wenn sie notwendig sind, z.B. f?r unvermeidbare Anschaffungen wie z.B. neue Wohnungseinrichtung nach der Trennung; oder die Kosten einer Berufsausbildung.

Wohnvorteil beim betreuenden Elternteil hat keinen Einfluss auf den Kindesunterhalt. Lebt der betreuende Elternteil mit den Kindern mietfrei im Eigenheim, dann ?ndert dies nichts an der H?he des vom anderen Elternteil zu leistenden Barunterhalts f?r die Kinder.

Wohnvorteil beim betreuenden Elternteil hat keinen Einfluss auf den Kindesunterhalt. Lebt der betreuende Elternteil mit den Kindern mietfrei im Eigenheim, dann ?ndert dies nichts an der H?he des vom anderen Elternteil zu leistenden Barunterhalts f?r die Kinder.

Was darf beim Unterhalt nicht angerechnet werden

Wird ein Einkommen des Kindes angerechnet Bei minderj?hrigen Kindern gilt: Erzielte Eink?nfte der Kinder durch z.B. Sch?lerarbeit oder Ferienjobs sind in aller Regel nicht auf den Kindesunterhalt anzurechnen.Abzugsf?hig sind die Einkommenssteuer und der Solidarit?tszuschlag sowie die Kirchensteuer. Abzugsf?hig ist auch eine Steuernachzahlung. Eine Steuernachzahlung ist auf 12 Monate aufzuteilen. Nicht abzugsf?hig sind S?umnis- und Versp?tungszuschl?ge (OLG Brandenburg FamFR 2013,485).

  • Wege den Unterhalt zu k?rzen.
  • Selbstbehalt Kindesunterhalt.
  • Reduzierung des anrechenbaren Nettoeinkommens.
  • Verweigerung der Kontaktaufnahme zum Unterhaltsschuldner.
  • Erwerbsobliegenheit beim nachehelichen Unterhalt.
  • Erh?hter Eigenbedarf f?r die gesundheitliche Versorgung.
  • Absicherung f?r das Alter ? Altersvorsorge.


Grunds?tzlich gilt, dass beim Ehegatten- sowie Kindesunterhalt sogenannte ber?cksichtigungsf?hige Schulden vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden. Das sorgt daf?r, dass sich das zu ber?cksichtigende Einkommen verringert und die Person weniger Unterhalt zahlen muss.

Welches Verm?gen wird beim Kindesunterhalt angerechnet : Bevor der Unterhaltspflichtige seinen Verm?gensstamm verwerten muss, sind die Ertr?ge aus dem Verm?gensstamm heranzuziehen. Die Verm?gensertr?ge gelten als unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen. Ma?gebend sind die Nettoertr?ge, die sich nach Abzug von Steuern und Werbungskosten vom Bruttoertrag ergeben.

Welche Schulden k?nnen vom Unterhalt abgezogen werden : c) Beim Ehegattenunterhalt k?nnen Schulden bei der Pr?fung der Leistungsf?higkeit nur abgezogen werden, wenn sie notwendig sind, z.B. f?r unvermeidbare Anschaffungen wie z.B. neue Wohnungseinrichtung nach der Trennung; oder die Kosten einer Berufsausbildung.

Was wird beim Kindesunterhalt nicht angerechnet

Bei minderj?hrigen Kindern gilt: Erzielte Eink?nfte der Kinder durch z.B. Sch?lerarbeit oder Ferienjobs sind in aller Regel nicht auf den Kindesunterhalt anzurechnen.

1 EStG). Die unterhaltsberechtigte Person muss aber ihr eigenes Verm?gen f?r ihren Unterhalt verwerten, soweit es nicht geringf?gig ist. Unsch?dlich ist Verm?gen bis zu einem Verkehrswert von 15.500 Euro (sog. Schonverm?gen).Bringt das vorhandene Verm?gen Eink?nfte ein, die f?r den Unterhalt verwendet werden, muss dieses Verm?gen in der Regel nicht aufgebraucht werden. Dies kann bei einem f?r den Kindesunterhalt nutzbaren Sparverm?gen beispielsweise der Fall sein, wenn eine h?here Summe verzinst angelegt wurde.

Was mindert den Kindesunterhalt : Abzugsf?hig sind: Arbeitskleidung, Arbeitsmittel, Beitr?ge zu Berufsverb?nden, vom Arbeitgeber nicht erstattete Fahrtkosten (0,22 Euro pro gefahrenem km, ab 20 km 0,18 Euro, ab 50 km 0,15 Euro), Gewerkschaftsbeitr?ge.