Antwort Welche Unterlagen brauche ich für Unterhalt? Weitere Antworten – Welche Unterlagen werden benötigt für unterhaltsberechnung

Welche Unterlagen brauche ich für Unterhalt?
Auf Verlangen muss er Einkommensunterlagen beifügen, also z.B. Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Steuerbescheide, Gewinn- und Verlustrechnungen, Verträge, Quittungen usw. Kopien reichen aus. Man muss nur solche Unterlagen vorlegen, die bereits vorhanden sind.erforderliche Unterlagen

  1. Das Formular "Antrag auf Festsetzung von Unterhalt nach § 249 FamFG (Vereinfachtes Verfahren)" – erhältlich beim Jugendamt oder bei jedem Amtsgericht.
  2. Eine Erklärung über Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kindes und der Eltern (soweit bekannt)

Das Wichtigste in Kürze: Auskunftspflicht beim Unterhalt

Grundsätzlich sind Unterhaltsschuldner gegenüber dem Unterhaltsempfänger dazu verpflichtet, auf Verlangen eine Auskunft über ihr Einkommen zu erteilen. Hierüber sind ggf. entsprechende Nachweise wie etwa Lohnabrechnungen zu erbringen.

Was braucht man für Unterhalt : Fünf wichtige Informationen, die der Rechtsanwalt benötigt, um eine Unterhaltsberechnung für Sie zu erstellen:

  1. Einkommen aus beruflicher Tätigkeit.
  2. Zinseinkünfte und sonstige Einkünfte.
  3. Wohnvorteil.
  4. Schulden und Tilgungsverpflichtungen.
  5. Mehrkosten für Kinder.

Was darf beim Unterhalt nicht angerechnet werden

Wird ein Einkommen des Kindes angerechnet Bei minderjährigen Kindern gilt: Erzielte Einkünfte der Kinder durch z.B. Schülerarbeit oder Ferienjobs sind in aller Regel nicht auf den Kindesunterhalt anzurechnen.

Ist die Miete vom Unterhalt zu berücksichtigen : Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in die Unterhaltsberechnung grds. einzubeziehen. Sie werden durch eine Überschussrechnung ermittelt.

Den Unterhaltsvorschuss können Sie bei Ihrer Unterhaltsvorschussstelle (Unterhaltsvorschusskasse) beantragen – in der Regel beim Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Ihres Wohnorts. Den Antrag müssen Sie schriftlich oder in elektronischer Form stellen. Bitte verwenden Sie dazu das Antragsformular.

Es ist möglich, den Unterhalt privat zu regeln, wenn sich beide Elternteile einig sind.

Was reduziert den Kindesunterhalt

  • Wege den Unterhalt zu kürzen.
  • Selbstbehalt Kindesunterhalt.
  • Reduzierung des anrechenbaren Nettoeinkommens.
  • Verweigerung der Kontaktaufnahme zum Unterhaltsschuldner.
  • Erwerbsobliegenheit beim nachehelichen Unterhalt.
  • Erhöhter Eigenbedarf für die gesundheitliche Versorgung.
  • Absicherung für das Alter – Altersvorsorge.

Den Unterhaltsvorschuss können Sie bei Ihrer Unterhaltsvorschussstelle (Unterhaltsvorschusskasse) beantragen – in der Regel beim Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Ihres Wohnorts. Den Antrag müssen Sie schriftlich oder in elektronischer Form stellen. Bitte verwenden Sie dazu das Antragsformular.

  • Wege den Unterhalt zu kürzen.
  • Selbstbehalt Kindesunterhalt.
  • Reduzierung des anrechenbaren Nettoeinkommens.
  • Verweigerung der Kontaktaufnahme zum Unterhaltsschuldner.
  • Erwerbsobliegenheit beim nachehelichen Unterhalt.
  • Erhöhter Eigenbedarf für die gesundheitliche Versorgung.
  • Absicherung für das Alter – Altersvorsorge.


Abzugsfähig sind die Einkommenssteuer und der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer. Abzugsfähig ist auch eine Steuernachzahlung. Eine Steuernachzahlung ist auf 12 Monate aufzuteilen. Nicht abzugsfähig sind Säumnis- und Verspätungszuschläge (OLG Brandenburg FamFR 2013,485).

Wie hoch darf die Miete bei Unterhalt sein : In diesen Beträgen sind bis 520 € für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Insoweit ist im Selbstbehalt die Miete enthalten sowie der Kostenaufwand, wenn Sie im Eigentum wohnen. Der Selbstbehalt gegenüber anderen volljährigen Kindern beträgt monatlich 1.650 €.

Kann man sich ohne Jugendamt auf Unterhalt einigen : Es bleibt Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsberechtigten unbenommen, in eigener Verantwortung und nach eigenem Ermessen zu regeln, ob, wann und wie viel Kindesunterhalt, Trennungs- oder Ehegattenunterhalt gezahlt werden soll. Es besteht keine Pflicht, das Familiengericht oder das Jugendamt einzubeziehen.

Wer legt den Kindesunterhalt fest Jugendamt oder Anwalt

Wenn Sie für Ihr Kind unterhaltspflichtig sind, haben Sie die Möglichkeit, den Kindesunterhalt entweder durch einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin oder durch das Jugendamt berechnen und festlegen zu lassen. Beachten Sie jedoch, dass das Jugendamt in erster Linie die Interessen des Kindes vertritt.

Denn das Einkommen der Mutter ist für die Ermittlung des Kindesunterhalts nicht relevant, wenn sie – wie in dem Beispielsfall – die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung der Kinder erfüllt. Vielmehr bemisst sich der Kindesunterhalt hier allein nach dem Einkommen des Vaters.Eltern sind dazu verpflichtet, den Lebensbedarf ihrer Kinder sicherzustellen (§ 1601 BGB). Die Pflicht endet nicht mit dem 18. Geburtstag, auch nicht mit dem 25. Geburtstag wie beim Kindergeld. Erst wenn das Kind in der Lage ist, finanziell auf eigenen Füßen zu stehen, endet die Unterhaltspflicht.

Wie stelle ich einen Antrag auf Kindesunterhalt : Den Unterhaltsvorschuss können Sie bei Ihrer Unterhaltsvorschussstelle (Unterhaltsvorschusskasse) beantragen – in der Regel beim Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Ihres Wohnorts. Den Antrag müssen Sie schriftlich oder in elektronischer Form stellen. Bitte verwenden Sie dazu das Antragsformular.