Antwort Wer darf Verfahrensbeistand werden? Weitere Antworten – Was braucht man um Verfahrensbeistand zu werden

Wer darf Verfahrensbeistand werden?
Verfahrensbeistand

  • Persönliche und fachliche Eignung ist jetzt gesetzlich geregelt.
  • Erweitertes Führungszeugnis.
  • Sozialpädagogische, pädagogische, juristische oder psychologische Berufsqualifikation.
  • Spezifische Zusatzqualifikation für die Tätigkeit als Verfahrensbeistand.

Der Verfahrensbeistand erhält für das jeweilige Verfahren eine Vergütung von 350,00 €, wenn dem Verfahrensbeistand konkrete Beauftragungen durch das Gericht aufgegeben werden, dann hat er eine Vergütung von 550,00 € pro Verfahren zu erhalten.Wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über das Umgangs- oder das Sorgerecht kommt, kann das Familiengericht Ihrem Kind einen Verfahrensbeistand zur Seite stellen. Dieser vertritt dann als sogenannter "Anwalt des Kindes" die Interessen Ihres minderjährigen Kindes in Verfahren vor dem Familiengericht.

Was darf ein Verfahrensbeistand nicht : Nicht zu den Aufgaben eines Verfahrensbeistandes gehören dabei Tätigkeiten, die anderen Personen originär zugewiesen sind. Dazu zählt unter anderem eine allgemeine Sachverhalts -Aufklärung, die Begutachtung des Kindes oder die Unterstützung des Jugendamtes.

Wie bewerbe ich mich als Verfahrensbeistand

Wenn Sie als Verfahrensbeistand arbeiten möchten, können Sie sich direkt bei einem Familiengericht bewerben. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass bei einem Verfahren ein Beistand von den Anwälten vorgeschlagen wird. Dieser muss dann vom jeweiligen Richter bestimmt werden.

Auf was achtet ein Verfahrensbeistand : Die Verfahrensbeiständin bzw. der Verfahrensbeistand nimmt an allen gerichtlichen Terminen teil, bringt stellvertretend für das Kind dessen Interessen ein und achtet auf deren Berücksichtigung beim Zustandekommen eines Vergleichs oder bei einer gerichtlichen Entscheidung.

Ein Verfahrensbeistand wird bei Sorge- und Umgangsverfahren vom Gericht bestellt. Umgangssprachlich auch als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet, nimmt der Verfahrensbeistand die Aufgabe wahr, das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen, vgl. § 158 IV FamFG.

Ablehnung des Verfahrensbeistands wegen Befangenheit Da der Verfahrensbeistand Verfahrensbeteiligter ist, kann er auch nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden. Auch den gegnerischen Anwalt als Verfahrensbeteiligten können Sie nicht wegen Befangenheit ablehnen.

Kann man den Verfahrensbeistand ablehnen

Genauso wenig wie es möglich ist, einen Rechtsanwalt wegen Befangenheit abzulehnen, ist es möglich, den Verfahrensbeistand als befangen abzulehnen. Ein Befangenheitsantrag kann daher niemals zur Entpflichtung eines Verfahrensbeistands führen, sondern ist als unbegründet zurückzuweisen.Der Verfahrensbeistand erhält seine Vergütung aus der Staatskasse und nicht von dem Kind, mit dessen Interessenwahrnehmung er beauftragt ist.In der Regel dauert ein Erstgespräch mind. 1 – 1,5 Stunden, manchmal aber auch deutlich länger. Bei sehr umfangreichen Themen oder Nachfragen sind auch mehrere Gesprächstermine möglich. Von Marco Breitenstein|01/05/2021|Kommentare deaktiviert.

Die originäre Aufgabe des Verfahrensbeistands besteht darin, das (wohlverstandene) Interesse des Kindes festzustellen und im Verfahren zur Geltung zu bringen.