Antwort Wie beantrage ich Unterhalt beim Jugendamt? Weitere Antworten – Was brauche ich alles um Unterhalt zu beantragen

Wie beantrage ich Unterhalt beim Jugendamt?
erforderliche Unterlagen

  1. Das Formular "Antrag auf Festsetzung von Unterhalt nach § 249 FamFG (Vereinfachtes Verfahren)" – erhältlich beim Jugendamt oder bei jedem Amtsgericht.
  2. Eine Erklärung über Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kindes und der Eltern (soweit bekannt)

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • letzter Unterhaltstitel (Urkunde, Urteil, Beschluss, Vergleich, notarielle Urkunde)
  • Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Jugendamt oder Rechtsanwalt.

Sie können den Kindesunterhalt durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, aber auch durch das Jugendamt berechnen und einfordern lassen. Dabei sollten Sie aber genau prüfen, welche Option im Hinblick auf Dringlichkeit, Kosten und Effektivität in Ihrer individuellen Situation sinnvoller ist.

Wo muss ich mich melden wegen Unterhalt : Zuständig für das vereinfachte Verfahren ist das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das für Sie zuständige Gericht können Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis ermitteln (siehe "Weiterführende Informationen").

Kann man Unterhalt selber regeln

Es ist möglich, den Unterhalt privat zu regeln, wenn sich beide Elternteile einig sind.

Wer muss den Unterhalt beantragen : Unterhaltspflicht für Kinder

Gegenüber den Kindern haben beide Elternteile eine Unterhaltspflicht. Sind Eltern getrennt oder geschieden, sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Unterhalt in Form von Naturalunterhalt.

Wenn Sie für Ihr Kind unterhaltspflichtig sind, haben Sie die Möglichkeit, den Kindesunterhalt entweder durch einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin oder durch das Jugendamt berechnen und festlegen zu lassen. Beachten Sie jedoch, dass das Jugendamt in erster Linie die Interessen des Kindes vertritt.

Den Unterhaltsvorschuss können Sie bei Ihrer Unterhaltsvorschussstelle (Unterhaltsvorschusskasse) beantragen – in der Regel beim Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Ihres Wohnorts. Den Antrag müssen Sie schriftlich oder in elektronischer Form stellen. Bitte verwenden Sie dazu das Antragsformular.

Kann man sich ohne Jugendamt auf Unterhalt einigen

Es bleibt Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsberechtigten unbenommen, in eigener Verantwortung und nach eigenem Ermessen zu regeln, ob, wann und wie viel Kindesunterhalt, Trennungs- oder Ehegattenunterhalt gezahlt werden soll. Es besteht keine Pflicht, das Familiengericht oder das Jugendamt einzubeziehen.Um den Unterhalt beurkunden zu lassen, legt der unterhaltspflichtige Elternteil ein Schreiben (Unterhaltsberechnung) von einem Jugendamt oder einem Rechtsanwalt vor. Möglich ist auch eine einseitige Willenserklärung bzw. eine Vereinbarung mit dem anderen Elternteil.Der Unterhalt kann sowohl privat als auch durch das Jugendamt oder einen Anwalt berechnet werden. Dabei sind immer die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Sollte es zu Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Parteien kommen, kann eine anwaltliche Unterstützung hilfreich sein.