Antwort Wie läuft eine Testamentseröffnung beim Nachlassgericht? Weitere Antworten – Wie läuft die Testamentseröffnung ab

Wie läuft eine Testamentseröffnung beim Nachlassgericht?
Die Testamentseröffnung ist ein interner amtlicher Vorgang am Nachlassgericht. Das Gericht sichtet dazu das Testament, nimmt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Kenntnis und dokumentiert diese. In den allermeisten Fällen wird das Testament ohne die Anwesenheit der Erben oder anderer Beteiligten eröffnet.In der Regel erhält das Nachlassgericht die Information vom Ableben einer Person vom Standesamt, bei dem die Angehörigen den Sterbefall melden. Wurde ein Testament in amtliche Verwahrung gegeben, wird es von Amts wegen automatisch beim Deutschen Testamentsregister registriert.Zum anderen muss das Nachlassgericht die richtigen Adressaten finden, um zur Testamentseröffnung zu laden. In der Regel dauert es bis zur Testamentseröffnung bei einem amtlich verwahrten Testament etwa einen Monat.

Wer bekommt das Eröffnungsprotokoll : Zwar bekommen alle vom Testament betroffenen Personen das Eröffnungsprotokoll, allerdings üblicherweise nur zu den Themen, die jeweils für sie selbst von Belang sind. Das Nachlassgericht informiert nach der Eröffnung auch das zuständige Finanzamt und eventuell das Grundbuchamt.

Wer muss bei der Testamentseröffnung dabei sein

die Erben, die Enterbten, die Vermächtnisnehmer und die Nachlassverwalter werden in vielen Fällen offiziell zu einem Termin für die Testamentseröffnung geladen. Dabei besteht jedoch auch bei einer erfolgten Ladung zum Termin keine Anwesenheitspflicht der Beteiligten.

Wer wird von der Testamentseröffnung informiert : Wer wird vom Inhalt des Testaments informiert Sowohl die im Testament genannten möglichen Erben als auch die gesetzlichen Erben werden nach der Testamentseröffnung vom Nachlassgericht über das Testament und seinen Inhalt informiert.

Wie lange dauert es, bis sich das Nachlassgericht meldet Nach der Eröffnung des Testaments dauert es etwa 4 bis 6 Wochen, bis das Nachlassgericht sich bei den Erben meldet. Es kann jedoch auch deutlich länger dauern, wenn das Testament Unklarheiten enthält.

Meldet sich das Nachlassgericht bei mir Nein, das Nachlassgericht meldet sich nicht bei den Hinterbliebenen. Erster Ansprechpartner ist das Standesamt, welches automatisch auf die Hinterbliebenen zukommt. Das Standesamt beginnt mit wichtigen Zusammenfassungen.

Welche Auskunft bekommt man beim Nachlassgericht

Das Wichtigste in Kürze: Angehörige haben als Erben einen gesetzlichen Auskunftsanspruch. Sie können von Banken und anderen Erben, die Teile des Nachlasses besitzen, Auskunft über den Nachlasswert verlangen. Notwendig ist das für die Berechnung eines Pflichtteils vom Erbe und um Überschuldung des Erbes zu erkennen.Ein persönliches Erscheinen zum Eröffnungstermin ist aber keine Pflicht. Bei Abwesenheit informiert das Nachlassgericht den Erben schriftlich über den Teil des Testaments, der ihn betrifft. Das Nachlassgericht erhebt für die Testamentseröffnung eine Gebühr gemäß der Kostenordnung.Die Kosten für die Testamentseröffnung sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Demnach werden hierfür 100 Euro plus Auslagen für Porto, Versand und Papierkosten berechnet.

Das Nachlassgericht eröffnet alle Testamente, die in amtlicher Verwahrung sind (vgl. § 2248 BGB, § 34 Abs. 1 S. 4 BeurkG), sobald es vom Todesfall Kenntnis erhalten hat (§ 348 FamFG).

Wie lange dauert es bis man vom Nachlassgericht Bescheid bekommt : Das Nachlassgericht wird von Amts wegen tätig, wenn ein Grundstück zum Nachlass gehört oder nach den Umständen des Falles anzunehmen ist, dass ein die Beerdigungskosten übersteigender Nachlass vorhanden ist.

Was kostet eine Auskunft beim Nachlassgericht : Nach Nr. 1401 JVKostG wird für Bescheinigungen und schriftliche Auskünfte aus Akten und Büchern eine Gebühr von 15 EUR erhoben.

Wer prüft den Nachlass

Örtlich zuständig ist das Nachlassgericht, in dessen Bezirk die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt (meist Wohnsitz) hatte, unabhängig davon, wo die Person verstorben ist und wo sich Nachlassgegenstände befinden.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben gegenüber dem Nachlassgericht. Der gesetzliche Erbe und der eingesetzte Erbe müssen nach § 352 Abs.
  • Vorlage der vorhandenen Sterbeurkunden.
  • Nachweis der gesetzlichen Erbfolge durch entsprechende Personenstandsurkunden.
  • Vorlage der letztwilligen Verfügung.

Nach der Testamentseröffnung informiert das Nachlassgericht alle Personen, die im Testament benannt sind, sowie die Angehörigen der verstorbenen Person, die bei Nichtvorhandensein eines Testaments erben würden (die sog. gesetzlichen Erben). Sie alle erhalten eine Kopie des Testaments und des Eröffnungsprotokolls.

Was muss ich zum Nachlassgericht mitnehmen : In der Regel benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass.
  • Ihr Familienstammbuch.
  • Die Sterbeurkunde des Erblassers.
  • Das Testament bzw. den Erbvertrag im Original.
  • Die Geburts- und ggf. Sterbeurkunden aller Erben.
  • Die Namen und Anschriften aller Erben.