Antwort Wie viel Kaution kann der Vermieter verlangen? Weitere Antworten – Sind 3 Monatsmieten Kaution zulässig

Wie viel Kaution kann der Vermieter verlangen?
Es ist per Gesetz geregelt, wie hoch die Mietkaution sein darf: maximal drei Nettokaltmieten. Die Höhe der Mietkaution muss im Mietvertrag aufgeführt sein. Kleines Rechenbeispiel: Beträgt die Kaltmiete 620 Euro und die Warmmiete 710, darf die Mietkaution nicht höher sein als maximal 1860 Euro.Mieten ohne Kaution ist also generell möglich, in Deutschland aber unüblich. Verlangen kann der Vermieter eine Kaution in Höhe von bis zu drei Nettokaltmieten. Die meisten Vermieter verlangen mindestens zwei Nettokaltmieten. Die Nebenkosten erhöhen dabei nicht die Höhe der Kaution.Ein Einbehalt wegen noch abzurechnender Nebenkosten ist zulässig. Der Vermieter darf bei Mietende aber nicht die gesamte Kaution, sondern allenfalls für jeweils 3 bis 4 Monate Mietzeit einen Betrag in Höhe von einer monatlichen Vorauszahlung einbehalten (AG Hamburg, 47 C 1373/95, Urteil v. 27.2.1996).

Was sind normale Gebrauchsspuren bei Auszug : Bei Übergabe der Wohnung muss der Vermieter normale Gebrauchsspuren hinnehmen. Kratzer im Boden oder Verfärbungen auf Fliesen oder Fugen sind keine Mängel und müssen nicht vom Mieter beseitigt werden. Außerdem muss die Übergabe einer Mietwohnung nur besenrein erfolgen. Gründlich geputzt werden muss also nicht.

Wie berechnet man die Mietkaution

Gemäß § 551 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf sie höchstens drei Monats-Kaltmieten betragen. Wie berechnet sich also die Mietkaution Im Grunde ganz leicht: Dreimal die Grundmiete für die Wohnung ohne Betriebskosten und Abschlagszahlungen für Strom, Wasser usw.

Wie lange hat der Vermieter Zeit die Kaution zurück zu zahlen : sechs Monate

Wenn alle Forderungen beglichen sind, ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution zurückzuzahlen. Für den Zeitpunkt der Rückzahlung gibt es leider keine einheitlichen Gesetze oder Regelungen. Sie hängt immer vom konkreten Fall ab. In der Praxis dauert die Rückzahlung meist zwischen drei und sechs Monate.

Ohne eine ausdrückliche Regelung zur Verzinslichkeit der Mietkaution muss der Vermieter auch eine 1972 vereinbarte Mietkaution verzinsen (BGH VIII ARZ 3/82). Fazit: Die Kaution muss verzinst werden bei Mietvertragsabschlüssen ab 1983 – egal, was hierzu im Mietvertrag steht.

Sie als Vermieter dürfen folgende Forderungen mit der Mietkaution verrechnen:

  • Mietschulden.
  • offene Nebenkostennachzahlungen.
  • noch zu erwartende Nebenkostennachzahlungen.
  • Mängel oder vom Mieter verursachte Schäden an der Mietsache, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen.

Welche Schäden muss der Vermieter akzeptieren

Diese 5 Mängel muss der Vermieter akzeptieren:

  1. Selbst gestrichene Wände. Der Vermieter muss akzeptieren, dass der Mieter im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturen selbst ausführt.
  2. Kratzer auf dem Fußboden.
  3. Abnutzung in Badezimmer oder Küche.
  4. Keine Grundreinigung.
  5. Nachträgliche Mängel.

Beim Auszug: Diese Mängel müssen Sie nicht beheben

Leichte Kratzer im Parkett, Druckstellen von Möbeln oder Abnutzung des Fußbodens muss der Vermieter akzeptieren. Ebenso muss er Folgendes hinnehmen: Kratzer an Fliesen. Verkalkten Duschkopf.Für welche Forderungen kann die Mietkaution einbehalten werden

  • Mietschulden.
  • offene Nebenkostennachzahlungen.
  • noch zu erwartende Nebenkostennachzahlungen.
  • Mängel oder vom Mieter verursachte Schäden an der Mietsache, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen.


Reagiert der Vermieter nicht auf Ihre Fristsetzung, sollte ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Dieses kann beim zuständigen Mahngericht beantragt werden. Hierbei kann es sinnvoll sein, juristische Unterstützung von einem Anwalt in Anspruch zu nehmen.

Wie hoch muss der Vermieter die Kaution verzinsen : Eine Vorgabe für die Anlage des Kapitals gibt es indes nicht, jedoch gibt es eine gesetzliche Mindestverzinsung des Kapitals (0.01% bis 0.10% im Januar 2023). Aufgelaufene Zinsen gehen jedoch zugunsten der Mieter:innen. Dabei ist es unerheblich, wer das Konto eröffnet hat bzw.

Was passiert wenn der Vermieter die Kaution nicht angelegt hat : Die Mietkaution muss auf einem Kautionskonto verzinst angelegt werden. Stellt sich heraus, dass der Vermieter die Mietkaution des Mieters nicht rechtmäßig angelegt hat, steht dem Mieter ein Anspruch auf Ersatz des ihm daraus entstandenen Schadens zu.

Welche Mängel muss der Mieter hinnehmen

Typische Wohnungsmängel sind undichte Fenster, Feuchtigkeitsschäden oder verstopfte Abflüsse. Aber auch Lärm, Ungeziefer oder eine um mindestens zehn Prozent kleinere Wohnfläche als im Mietvertrag angegeben gelten mietrechtlich als Mängel.

Der Vermieter kann z.B. verlangen, dass:

  • Die Wände in einer neutralen Farbe gestrichen sind.
  • Keine Schäden in der Wohnung zurückbleiben.
  • Größere Löcher ausgebessert wurden.
  • Die Wohnung besenrein übergeben wird.

Undichte Fenster, verschlissene Fußböden, feuchte Wände, Pilzbefall an der Decke und nicht zuverlässig funktionierende Heizungen oder Aufzüge sind gerichtlich anerkannte Mängel an der Mietsache. Mängel, die während der Mietzeit auftreten, müssen von Mietern unverzüglich mitgeteilt werden.

Wann bekommt man die Kaution nicht zurück : Für den Mieter verjährt der Anspruch zu Rückzahlung der Kaution nach 3 Jahren (§ 195 BGB), gezählt ab dem Ende der 6-monatigen Frist, in welcher der Vermietende Ansprüche geltend machen kann.